Förder-
M
öglichkeiten

Ihre Fördermöglichkeiten beim Kauf einer Solaranlage

Attraktiver Null-Steuersatz, steigende Zuschüsse: Es war noch nie so profitabel, auf erneuerbare Energien umzusteigen. Der Staat fördert Ihren Schritt in Richtung grüner Strom mit den folgenden Angeboten:

Wegfall der 19 % Umsatzsteuer

Wegfall der 19 % Umsatzsteuer für die Anschaffung und Installation

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Einkommens-Steuer-Befreiung

Einkommenssteuerbefreiung auf die Einnahmen der PV-Anlage

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Förderprogramm KFW

Förderprogramm Erneuerbare Energien 270“ der KfW Bank

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Einspeisevergütung

Einspeisevergütung für jede gelieferte Kilowattstunde Strom

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1. Wegfall der 19 % Umsatzsteuer für die Anschaffung und Installation

Seit dem 1. Januar 2023 zahlen Sie beim Kauf einer PV-Anlage keine Umsatzsteuer mehr. Dies gilt für alle Komponenten, die für die Inbetriebnahme der Anlage erforderlich sind. Die Installationskosten fallen ebenfalls darunter. Je nach Gesamtpreis sparen Sie somit mehrere tausend Euro.

Die Voraussetzungen sind überschaubar:

  • Die Photovoltaikanlage wurde nach dem 01.01.2023 geliefert und installiert.
  • Die Anlage wird auf einem Gebäude (z. B. Einfamilienhaus) angebracht.
  • Die Anlagenleistung liegt bei maximal 30 kWp.

Die Regelung wurde durch eine Änderung im EU-Recht im April 2022 möglich, die den Mitgliedsländern die Nutzung des Null-Steuersatzes freistellte. Unsere Region war maßgeblich daran beteiligt, diesen Vorteil in Deutschland zu nutzen. So setzte sich Hessen als eines der ersten Bundesländer für die Übernahme der möglichen Vergünstigung in das nationale Recht ein.

Zunächst sollte der besondere Steuersatz für Photovoltaikanlagen nur bis Ende 2023 gelten. Mitte des Jahres bestätigte die Bundesregierung nun, dass der Wegfall der Umsatzsteuer von 19 % dauerhaft eingeführt wird. Das Umsatzsteuergesetz wurde bereits um eine Passage ergänzt. Die Regelung ist in § 12 Absatz 3 UStG verankert.

2. Einkommenssteuerbefreiung auf die Einnahmen der PV-Anlage

Als Betreiber einer eigenen PV-Anlage können Sie überschüssigen Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Pro Kilowattstunde erhalten Sie eine Vergütung vom Staat. Bisher waren diese Einnahmen einkommenssteuerpflichtig. Auch dies hat sich nun geändert.

Die Voraussetzungen für die Einkommenssteuerbefreiung::

  • Die Anlagenleistung lieg bei maximal 30 kWp (Einfamilienhäuser und andere Gebäude).
  • Die Anlagenleistung liegt bei maximal 15 kWp (Mehrfamilienhäuser).

Falls mehrere Anlagen in Betrieb sind, liegt die Grenze für die Einkommenssteuerbefreiung bei 100 kWp pro Steuerperson. Sie müssen keinen Antrag stellen, um die Befreiung zu erhalten. Grundlage für die Regelung ist § 3 Nummer 72 Einkommenssteuergesetz (EStG).

3. Förderprogramm 270“ der KfW

Im Rahmen des Förderprojekts Erneuerbare Energien bietet die KfW einen Kredit für die Errichtung einer PV-Anlage an. Die Verzinsung hängt von individuellen Faktoren ab, liegt jedoch meist unter dem Zins für einen regulären Kredit bei der Hausbank. Zudem ist das erste Jahr tilgungsfrei.

Die Voraussetzungen zur Solar-Förderung der KfW:

  • Die Anlage basiert auf erneuerbaren Energien.
  • Für Privatpersonen: Ein Teil des erzeugten Stroms wird in das öffentliche Netz eingespeist.
  • Die Beantragung erfolgt vor Unterzeichnung eines rechtlich bindenden Vertrags zum Kauf der PV-Anlage.

    Mit der Kreditsumme finanziert die KfW nicht nur die Module, sondern auch die Planungs- und Installationskosten. Sie können diesen Förderkredit mit anderen Vergünstigungen kombinieren, zum Beispiel mit der einkommenssteuerfreien Einspeisevergütung.

4. Einspeisevergütung für jede gelieferte Kilowattstunde Strom

Nicht benötigte Kilowattstunden  einspeisen

Mit einer nachhaltigen Photovoltaikanlage können Sie nicht nur Ihr eigenes Gebäude mit umweltfreundlichem Strom versorgen. Sie haben auch die Möglichkeit, die nicht benötigten Kilowattstunden in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Der Staat zahlt Ihnen hierfür eine Vergütung.

Höhe der Einspeisevergütung (Stand 2023):

  • 8,2 Cent/kWh für Anlagen bis 10 kWp
  • 7,1 Cent/kWh für Anlagen ab 10 kWp (nur für den Anlagenanteil ab 10 kWp)

Wenn Sie den gesamten Strom Ihrer PV-Anlage in das öffentliche Netz einspeisen, erhöht sich die Vergütung auf 13 Cent/kWh beziehungsweise 10,9 Cent/kWh. Ob sich diese Volleinspeisung lohnt, lässt sich nur im Einzelfall beantworten.